Es gehört zu den vielen Besonderheiten des Zivilrechts, sich auf relativ wenige Personen zu beschränken, zwischen die es seine rechtlichen Beziehungen knüpft. Das macht die Angelegenheit überschaubarer, wenngleich auch bisweilen etwas zufällig: Laufen wir eine vereiste Straße entlang und waren sämtliche Anlieger zu faul, ordentlich zu streuen, so haftet uns dennoch nur die eine Person, in deren Verantwortung derjenige Streifen fällt, an dem wir tatsächlich ausrutschen. „Ernest J. Weinrib: The Idea of Private Law (1995)“ weiterlesen
Siegmund Schlossmann: Der Vertrag (1876)
Der erste Literaturhinweis dieses Blogs ist dem Werk eines ganz besonderen Juristen gewidmet. Es gibt wenige Zivilrechtler, deren wissenschaftliche Leistung derart in Widerspruch zu ihrer geringen Bekanntheit steht. Siegmund Schlossmann gehört zu den ganz Großen seiner Zunft und dabei vor allem zu jenen, die gleichermaßen präzise wie eigenständig dachten. „Siegmund Schlossmann: Der Vertrag (1876)“ weiterlesen