Ernest J. Weinrib: The Idea of Private Law (1995)

Es gehört zu den vielen Besonderheiten des Zivilrechts, sich auf relativ wenige Personen zu beschränken, zwischen die es seine rechtlichen Beziehungen knüpft. Das macht die Angelegenheit überschaubarer, wenngleich auch bisweilen etwas zufällig: Laufen wir eine vereiste Straße entlang und waren sämtliche Anlieger zu faul, ordentlich zu streuen, so haftet uns dennoch nur die eine Person, in deren Verantwortung derjenige Streifen fällt, an dem wir tatsächlich ausrutschen. „Ernest J. Weinrib: The Idea of Private Law (1995)“ weiterlesen