So ein Vertrag ist schon eine tolle Sache und gerade unter Wissenschaftlern äußerst beliebt: Nicht nur ist diese Gebilde weit verbreitet – stündlich werden Millionen davon geschlossen. Auch normativ scheint es uns zu beruhigen, wenn wir an andere gerichtete Forderungen nicht etwa auf substanzielle Gesichtspunkte stützen müssen, sondern „nur“ die Zustimmung der jeweils betroffenen Personen. Dies führt dazu, dass bisweilen selbst dort die merkwürdigsten Verträge bemüht werden, wo es der unbefangene Betrachter nicht unbedingt vermuten würde. „Wolfgang Kersting: Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags (1996)“ weiterlesen
Ernest J. Weinrib: The Idea of Private Law (1995)
Es gehört zu den vielen Besonderheiten des Zivilrechts, sich auf relativ wenige Personen zu beschränken, zwischen die es seine rechtlichen Beziehungen knüpft. Das macht die Angelegenheit überschaubarer, wenngleich auch bisweilen etwas zufällig: Laufen wir eine vereiste Straße entlang und waren sämtliche Anlieger zu faul, ordentlich zu streuen, so haftet uns dennoch nur die eine Person, in deren Verantwortung derjenige Streifen fällt, an dem wir tatsächlich ausrutschen. „Ernest J. Weinrib: The Idea of Private Law (1995)“ weiterlesen