Vortrag „Wie schreibe ich eine Klausur“

Vortrag: Wie schreibe ich eine KlausurAuch dieses Jahr halte ich für ELSA München den Vortrag „Wie schreibe ich eine Klausur“, der sich vor allem an Erstsemester richtet. Er findet am 28. November 2011 um 20.00 Uhr im Hörsaal B 201 des LMU-Hauptgebäudes statt. Die dazugehörigen Folien finden sich oben im Menü unter der Rubrik „Lehre“ – oder auch hier.

Nachtrag v. 10.12.2012: In Ausgabe 2/2012 des Bonner Rechtsjournals (BRJ) ist auf S. 182-189 mein Aufsatz „Erfolg in der Klausur“ erschienen.

Ernst Haeckel: Die Welträtsel (1899)

Cover von Ernst Haeckel Die WelträtselDass Geisteswissenschaftler die Erkenntnisse anderer Disziplinen berücksichtigen sollten, ist von jeher in aller Munde. Doch wagt es jemand, genau das zu tun – womöglich gar mit verbindlichen Aussagen und in aller Konsequenz –, ist die Empörung groß. Diese Erfahrung durfte auch Ernst Haeckel machen, der in seinem Werk „Die Welträtsel“ nicht nur eindrucksvoll den seinerzeitigen Erkenntnisstand der Naturwissenschaften bilanziert, sondern wie kaum ein anderer sieht und ausspricht, was das eigentlich bedeutet. „Ernst Haeckel: Die Welträtsel (1899)“ weiterlesen

Richard Hyland: Gifts (2009)

Glaubt man gängigen vertragstheoretischen Darstellungen, so kennt unsere Rechtswirklichkeit kaum einen anderen Vertragstyp als den des Kaufs – mit für unser Vertragsverständnis oft verhängnisvollen Folgen. Denn viele Probleme werden erst dann deutlich, wenn wir uns auch ganz anderen Rechtsgeschäften zuwenden. Die Schenkung – ein praktisch durchaus bedeutsames Phänomen – gehört dazu. Wann immer wir etwa ein substanzielles Kriterium für notwendig erachten, sei es ergänzend oder für eine Richtigkeitsgewähr, versagen insbesondere Äquivalenz und consideration. Genauso ist es durchaus schwer, die Schenkung subsumtionsfähig von einer Drohung abzugrenzen – gerade aus Sicht prozeduraler Ansätze wie der Willens- oder der Erklärungstheorie. Ebenso müssen diese Konzepte erst einmal erklären, warum hier typischerweise ein erhöhter Übereilungsschutz gilt. Schließlich fragt sich gerade bei unentgeltlichen Rechtsänderungen, weshalb der Schenkende eigentlich an seinen Willen bzw. an seine Erklärung gebunden sein sollte. „Richard Hyland: Gifts (2009)“ weiterlesen

Catharine MacMillan: Mistakes in Contract Law (2010)

Buchcover von MacMillan Mistakes in Contract-LawWann immer Themen behandelt werden, die gerade als modern gelten, ist zu befürchten, dass der wissenschaftliche Ertrag gering und das Ausmaß an Zweitverwertung groß ausfällt. Bestenfalls werden hier altbekannte Argumente neu präsentiert, schlimmstenfalls kulturelle Reichtümer verschüttet und verfälscht. Genau solche Befürchtungen könnte man hegen, nimmt man MacMillans Buch in die Hand. Geht es doch dort um ein solches Modethema, nämlich das, was man heutzutage als Rechtstransplantat oder Rechtsexport bezeichnet. Konkret behandelt die Autorin die Einflüsse Pothiers und Savignys auf die Mistake-Doktrin im Common Law – ein gewisse Irrtümer erfassendes Rechtsinstitut, über dessen genauen Inhalt sich bis heute trefflich streiten lässt. Dass die Lektüre dennoch gleichermaßen spannend wie aufschlussreich ausfällt, liegt vor allem daran, dass sich MacMillan nicht in abstrakt-theoretisierenden Ausführungen verliert. Vielmehr untersucht sie die Übernahme fremder Rechtsvorstellungen „nur“ anhand eines klar umgrenzten Bereichs – dies dafür aber fundiert. „Catharine MacMillan: Mistakes in Contract Law (2010)“ weiterlesen

Wolfgang Kersting: Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags (1996)

Titelblatt KerstingSo ein Vertrag ist schon eine tolle Sache und gerade unter Wissenschaftlern äußerst beliebt: Nicht nur ist diese Gebilde weit verbreitet – stündlich werden Millionen davon geschlossen. Auch normativ scheint es uns zu beruhigen, wenn wir an andere gerichtete Forderungen nicht etwa auf substanzielle Gesichtspunkte stützen müssen, sondern „nur“ die Zustimmung der jeweils betroffenen Personen. Dies führt dazu, dass bisweilen selbst dort die merkwürdigsten Verträge bemüht werden, wo es der unbefangene Betrachter nicht unbedingt vermuten würde. „Wolfgang Kersting: Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags (1996)“ weiterlesen

Ernest J. Weinrib: The Idea of Private Law (1995)

Es gehört zu den vielen Besonderheiten des Zivilrechts, sich auf relativ wenige Personen zu beschränken, zwischen die es seine rechtlichen Beziehungen knüpft. Das macht die Angelegenheit überschaubarer, wenngleich auch bisweilen etwas zufällig: Laufen wir eine vereiste Straße entlang und waren sämtliche Anlieger zu faul, ordentlich zu streuen, so haftet uns dennoch nur die eine Person, in deren Verantwortung derjenige Streifen fällt, an dem wir tatsächlich ausrutschen. „Ernest J. Weinrib: The Idea of Private Law (1995)“ weiterlesen

Folien zum BGB für Arbeitsgemeinschaften

Folien zum BGB Arbeitsge-meinschaften AGAuf vielfachen Wunsch habe ich die meisten der von mir in Arbeitsgemeinschaften zum Zivilrecht verwendeten Folien in einer Datei zusammengeführt. Sie finden sich oben im Menü unter der Rubrik „Lehre“ oder direkt hier. Für Kritik oder Verbesserungsvorschläge bin ich wie immer dankbar.