Ernst Zitelmann, Irrtum und Rechtsgeschäft (1879)

Zitelmann, Irrtum und Rechtsgeschäft (1879)Blickt man auf die Literatur der letzten dreißig Jahre des 19. Jahrhunderts zurück, so fällt immer wieder auf, wie gleichermaßen präzise, streitfreudig und inhaltsreich die Diskussion nicht nur vertragstheoretischer Fragen damals verlief. Gespeist wurde dies von einer beeindruckenden Anzahl herausragender Wissenschaftler – und Zitelmann war einer von ihnen. In „Irrtum und Rechtsgeschäft“ möchte er psychologische Erkenntnisse auf die Rechtsgeschäftslehre übertragen, was bereits für sich genommen einigen Mut erforderte. Dabei lässt er sich von den handlungstheoretischen Diskussionen der Strafrechtswissenschaft inspirieren, die sich nicht zuletzt wegen des konkreten juristischen Anschauungsmaterials durchaus mit dem messen lassen können, was auch heute noch in sprachanalytischen Kreisen als modern oder gar neuartig gilt. Es wäre daher aufschlussreich, die begriffsjuristischen Überlegungen nicht nur eines Zitelmanns in die heutigen Argumentationsmuster zu übertragen. Continue reading

Franz Hofmann, Die Entstehungsgründe der Obligationen (1874)

Hofmann, Die Entstehungsgründe der Obligationen, 1874Es gibt wenige kulturelle Phänomene, die derart bedeutsam und traditionsreich, aber auch so vielschichtig und komplex sind wie das, was wir gemeinhin als Vertrag bezeichnen. Entsprechend viele Regale füllen die Bücher, deren Autoren versuchen, endlich denjenigen übergreifenden Gedanken herauszudestillieren, der uns im Vertragsrecht – über Länder und Zeiten hinweg – zu oft bemerkenswert einhelligen Ergebnissen führt. Es kostet daher auch einige Mühe, sich in den heutigen Kenntnisstand einzuarbeiten. Umso mehr freut man sich über Darstellungen, die einem kurz und knapp zumindest einen ersten Zugang ermöglichen, ohne sich dabei in zahllosen Einzelheiten oder allzu schlichten Aussagen zu verlieren. Das Werk von Hofmann meistert diesen schmalen Grad: Ob nun Wahrheits-, Willens-, Vertrauens-, Nützlichkeits- oder („deliktische“) Läsionstheorien – wer sich einmal mit diesem Grundstock auseinandersetzt, wird sich durchaus auch in ganz „neue“ Diskussionen einfinden. Continue reading

Ernst Haeckel: Die Welträtsel (1899)

Cover von Ernst Haeckel Die WelträtselDass Geisteswissenschaftler die Erkenntnisse anderer Disziplinen berücksichtigen sollten, ist von jeher in aller Munde. Doch wagt es jemand, genau das zu tun – womöglich gar mit verbindlichen Aussagen und in aller Konsequenz –, ist die Empörung groß. Diese Erfahrung durfte auch Ernst Haeckel machen, der in seinem Werk „Die Welträtsel“ nicht nur eindrucksvoll den seinerzeitigen Erkenntnisstand der Naturwissenschaften bilanziert, sondern wie kaum ein anderer sieht und ausspricht, was das eigentlich bedeutet. Continue reading

Richard Hyland: Gifts (2009)

Glaubt man gängigen vertragstheoretischen Darstellungen, so kennt unsere Rechtswirklichkeit kaum einen anderen Vertragstyp als den des Kaufs – mit für unser Vertragsverständnis oft verhängnisvollen Folgen. Denn viele Probleme werden erst dann deutlich, wenn wir uns auch ganz anderen Rechtsgeschäften zuwenden. Die Schenkung – ein praktisch durchaus bedeutsames Phänomen – gehört dazu. Wann immer wir etwa ein substanzielles Kriterium für notwendig erachten, sei es ergänzend oder für eine Richtigkeitsgewähr, versagen insbesondere Äquivalenz und consideration. Genauso ist es durchaus schwer, die Schenkung subsumtionsfähig von einer Drohung abzugrenzen – gerade aus Sicht prozeduraler Ansätze wie der Willens- oder der Erklärungstheorie. Ebenso müssen diese Konzepte erst einmal erklären, warum hier typischerweise ein erhöhter Übereilungsschutz gilt. Schließlich fragt sich gerade bei unentgeltlichen Rechtsänderungen, weshalb der Schenkende eigentlich an seinen Willen bzw. an seine Erklärung gebunden sein sollte. Continue reading

Catharine MacMillan: Mistakes in Contract Law (2010)

Buchcover von MacMillan Mistakes in Contract-LawWann immer Themen behandelt werden, die gerade als modern gelten, ist zu befürchten, dass der wissenschaftliche Ertrag gering und das Ausmaß an Zweitverwertung groß ausfällt. Bestenfalls werden hier altbekannte Argumente neu präsentiert, schlimmstenfalls kulturelle Reichtümer verschüttet und verfälscht. Genau solche Befürchtungen könnte man hegen, nimmt man MacMillans Buch in die Hand. Geht es doch dort um ein solches Modethema, nämlich das, was man heutzutage als Rechtstransplantat oder Rechtsexport bezeichnet. Konkret behandelt die Autorin die Einflüsse Pothiers und Savignys auf die Mistake-Doktrin im Common Law – ein gewisse Irrtümer erfassendes Rechtsinstitut, über dessen genauen Inhalt sich bis heute trefflich streiten lässt. Dass die Lektüre dennoch gleichermaßen spannend wie aufschlussreich ausfällt, liegt vor allem daran, dass sich MacMillan nicht in abstrakt-theoretisierenden Ausführungen verliert. Vielmehr untersucht sie die Übernahme fremder Rechtsvorstellungen „nur“ anhand eines klar umgrenzten Bereichs – dies dafür aber fundiert. Continue reading

Wolfgang Kersting: Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrags (1996)

Titelblatt KerstingSo ein Vertrag ist schon eine tolle Sache und gerade unter Wissenschaftlern äußerst beliebt: Nicht nur ist diese Gebilde weit verbreitet – stündlich werden Millionen davon geschlossen. Auch normativ scheint es uns zu beruhigen, wenn wir an andere gerichtete Forderungen nicht etwa auf substanzielle Gesichtspunkte stützen müssen, sondern „nur“ die Zustimmung der jeweils betroffenen Personen. Dies führt dazu, dass bisweilen selbst dort die merkwürdigsten Verträge bemüht werden, wo es der unbefangene Betrachter nicht unbedingt vermuten würde. Continue reading

Ernest J. Weinrib: The Idea of Private Law (1995)

Es gehört zu den vielen Besonderheiten des Zivilrechts, sich auf relativ wenige Personen zu beschränken, zwischen die es seine rechtlichen Beziehungen knüpft. Das macht die Angelegenheit überschaubarer, wenngleich auch bisweilen etwas zufällig: Laufen wir eine vereiste Straße entlang und waren sämtliche Anlieger zu faul, ordentlich zu streuen, so haftet uns dennoch nur die eine Person, in deren Verantwortung derjenige Streifen fällt, an dem wir tatsächlich ausrutschen. Continue reading