Michael J. Trebilcock, The Limits of Freedom of Contract (1993)

Trebilcock The Limits of Freedom of ContractÄußert sich ein englischsprachiger Autor mit stark ökonomisch angereicherter Perspektive zu den Grenzen der Vertragsfreiheit, führt dies zumindest mancherorts zu einigem Nasenrümpfen. Doch ganz gleich wie man zum Verhältnis von Case Law und Systemdenken oder dem zwischen Freiheit und Effizienz auch stehen mag – jedenfalls an Trebilcock sollte kein Vertragsrechtler achtlos vorbeischreiten.

So entpuppt sich der Autor als sehr breit aufgestellt sowie vor allem geistig offen für die verschiedensten Ansichten und Argumente. Das beginnt bereits mit einem sehr sachlich-ruhigen Stil, der auf jede Aufgeregtheit verzichtet und unvoreingenommen selbst mit eher ungewöhnlichen Ansichten umgeht. Diese Gelassenheit ist umso bemerkenswerter, als Trebilcock politisch aufgeladenen Themen und Herangehensweisen keineswegs ausweicht. Dass er gerade hier auf eine umfangreiche US-amerikanische Diskussion zurückgreifen kann, die sich in Deutschland so nicht findet, macht die Lektüre für einen hiesigen Juristen besonders spannend. Ähnliches gilt für die ökonomisch sehr fundierte Diskussion.

Dabei wäre eigentlich zu befürchten, dass diese auch ökonomische Perspektive sowie die vielen politisch kontroversen Fragen, die der Autor sukzessive abarbeitet, es ihm erschweren, dogmatisch zu arbeiten, nämlich nach verbindlichen und möglichst allgemeingültigen Aussagen zu suchen. Doch muss sich dies Trebilcock nicht vorwerfen lassen. Vielmehr arbeitet er insbesondere für die klassisch-liberalen Vertragstheorien, die Wohlfahrtsökonomik und den in den Vereinigten Staaten recht prominenten Kommunitarismus anhand konkreter Beispielsfälle präzise, geistreich, aber eben auch erstaunlich nüchtern, heraus, wo genau die Stärken und Schwächen einzelner Ansätze liegen. Wie sehr es dem Autor dabei um belastbare Erkenntnisse geht, bekommt etwa Fried (Contract as Promise) zu spüren, der – so die berechtigte Kritik des für fremde Ansichten an sich so offenen Trebilcock – spätestens dort, wo es konkret wird, entweder auf bestehende Konventionen oder aber eine sehr beliebig ausgestaltete „Kombination“ ganz verschiedener vertragstheoretischer Gedanken verweist.

Gerade hier wird die Leistung deutlich, sich wie Trebilcock einerseits gebildet, vielschichtig und geistig beweglich zu zeigen, andererseits aber nicht in bloßes Rauschen zu verfallen. Der Leser spürt auf jeder Seite, wie viel Arbeit es den Autor kosten musste, um die vielen eigenen wie fremden Gedanken zu sichten und zu wägen, diese Vielfalt stimmig zu ordnen und das Ergebnis schließlich verständlich und spannend zu präsentieren. Das gelingt so nur sehr wenigen.

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